Die Idee
Ausschlaggebend für die Gründung des Vereins waren die zahlreichen Gesetzesänderungen von der Neufassung des GwG durch die Umsetzung der „Vierten Geldwäscherichtlinie“ bereits 2017, über weitere Anpassungen und dann wieder grundlegende Änderungen durch die Umsetzung der sog. „Fünften Geldwäscherichtline“ 2020 und die damit einhergehenden Herausforderungen. All diese Änderungen brachten immer neue und steigende Anforderungen an alle mit der Geldwäscheprävention befassten Personen mit sich. Geldwäschebeauftragten, Aufsichtsbehörden und Verpflichteten fällt es immer schwerer, ihren gesetzlichen Verpflichtungen ausreichend nachzukommen. Darüber hinaus mangelt es an praxisgerechten Informationen. Es existiert u.a. kaum Rechtsprechung zum Geldwäschegesetz, so dass Anwendungs- und Auslegungsfragen oftmals unbeantwortet bleiben. Ein Forum für offene Diskussion und ergebnisorientierte Lösungen fehlt.
Gerade im Hinblick auf die europäische Initiative zu einer Geldwäscheverordnung ergibt sich hier Handlungsbedarf. Geldwäschebekämpfung kann nur effektiv werden und sein, wenn sich die Regulatorik und die Praxis aufeinander einspielen und sinnvolle Strategien entwickelt werden. Gesetzliche Grundlagen müssen konkretisiert, Anforderungen spezifiziert und Umsetzung gefördert und sinnvoll kontrolliert werden.
Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist die Steigerung der Effektivität der Geldwäschebekämpfung. Wir wollen diesen Weg unterstützen!