Der Verband
Bei der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Gesetzgeber hat sich dieser Aufgabe in der Vergangenheit auch aufgrund europäischer Vorgaben immer wieder angenommen. So wurden sowohl auf globaler als auch auf nationaler Ebene umfangreiche Maßnahmenpakete implementiert und immer wieder angepasst.
Die Umsetzung dieser Vorgaben und damit eine effektive Geldwäscheprävention stellt eine enorme Herausforderung für alle an der Prävention beteiligter Stellen dar. Es gibt unzählige regulatorische Verpflichtungen für diverse Berufsgruppen, gesetzliche Aufträge für eine Vielzahl regionaler sowie bundesweiter Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Daneben existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Dienstleister, externer Prüfer, Berater oder IT-Anbieter. Auch an spezifischen Verbänden für einzelne Berufsgruppen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Veranstalter von Seminaren und Konferenzen, Verlage und Fachzeitschriften, Forschungseinrichtungen sowie Politik und Journalismus mangelt es nicht. Alle vorgenannten Stellen, Institutionen und Behörden verfolgen im Rahmen ihrer jeweils zugeschriebenen Rollen unterschiedliche, wenn nicht sogar teilweise gegensätzliche Interessen. So gerät das Ziel, die Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche, aus dem Blick.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesverband Geldwäscheprävention e.V. (BGP) als gemeinnütziger Verein konstituiert und zielt unter Berücksichtigung der divergierenden Interessen, Positionen und Ansätze darauf ab, eine maximale Effektivität der Geldwäscheprävention in Deutschland herzustellen. Insofern stehen die jeweiligen Einzelinteressen hinter dem vorgenannten Gemeinschaftsinteresse des Verbandes zurück.